Die Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP haben sich auf eine Neuregelung der Ladenöffnungszeiten und Änderungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes verständigt. Sachsens Mitteœ fasst die Änderungen zusammen.

Einkaufen am Sonntag
Wie bisher bleibt es bei insgesamt vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr. Der Einkauf an vier aufeinanderfolgenden Sonntagen, wie zum Beispiel im Advent, ist allerdings passé. Sowohl vor als auch nach zwei verkaufsoffenen Sonntagen müssen die Läden geschlossen bleiben.

Die besondere Rolle der Festsonntage
Eingeschränkt wurden die Verkaufsmöglichkeiten an den sogenannten Festsonntagenœ. Der Regierungsentwurf sah noch die Möglichkeit vor, in unbeschränkter Anzahl in ganzen Stadtteilen verkaufsoffene Sonntage auszurichten. Nun können die Gemeinden nur noch an bis zu acht weiteren Sonntagen und nur bei besonderen regionalen Anlässen, wie zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und örtlich bedeutenden Jubiläen die Läden zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. Kommunen müssen dann eine räumliche Begrenzung ausweisen, die sich auf das unmittelbare Festgeschehen begrenzt. Frank Heidan, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, verweist darauf, dass die acht Festsonntage natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen. Als Regierungs-fraktion müssen wir für ganz Sachsen ein verbindliches Gesetz beschließen. Deshalb müssen sowohl die Interessen der großen Städte als auch die der kleineren Städte mit ihren Handelsgewohnheiten berücksichtigt werdenœ, so Heidan.

An Wochentagen und am Sonnabend können Geschäfte weiterhin von 6 bis 22 Uhr öffnen.

 

Einkaufen an Feiertagen
An gesetzlichen Feiertagen ist das Einkaufen wie bisher nicht zulässig. Mit dem Reformationstag ist ein weiterer Feiertag hinzugekommen, an dem die Läden auch für bestimme Warengruppen (z.B. Backwaren, Blumen) geschlossen bleiben müssen


Autowaschen und Videotheken
Mit den geplanten Änderungen können Videotheken demnächst auch an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen.

 

 

Wann werden die Änderungen rechtskräftig?
Sollte der Landtag dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen Anfang November zustimmen tritt, die Neuregelung für Videotheken und Autowaschanlagen sofort in Kraft, wenn sie im sächsischen Amtsblatt voraussichtlich im Dezember veröffentlicht worden ist. Die Änderungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen werden mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

 

Quelle:www.cdu-sachsen-fraktion.de/